Unterstützung durch Jugendämter: Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe

In Kooperation mit Jugendämtern

§30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft (EZB): 

Wir bieten im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft eine verlässliche und wertschätzende Begleitung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Wir unterstützen im Alltag bei schulischen, persönlichen und familiären Herausforderungen und stehen als vertrauensvolle Ansprechpersonen zur Seite. 

Dabei arbeiten wir ressourcenorientiert, alltagsnah und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Unser Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu stärken, Beziehungen innerhalb der Familie zu stabilisieren und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung nachhaltig zu begleiten.stes Gebot: Damit Sie gut informiert entscheiden können.

§31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH): 

Wir bieten Sozialpädagogische Familienhilfe an und unterstützen Familien intensiv und über einen längeren Zeitraum in ihrem häuslichen Umfeld. Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Blick auf den Familienalltag: Wir helfen dabei, Strukturen zu entwickeln, Belastungen zu bewältigen und den Umgang miteinander zu verbessern. 

Dabei begleiten wir Eltern bei Erziehungs- und Organisationsfragen und unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensumfeld. Ziel ist es, die Familie als Ganzes zu stärken und nachhaltige Veränderungen für ein stabiles Zusammenleben zu ermöglichen.

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